Physio+ Praxis für Physiotherapie und Krankengymnastik in Höxter

Patienteninformationen

Liebe Patientin, lieber Patient,
wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben. Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Organisatorisches

Rezeptfehler

  • Wir sind als Physiotherapeuten dazu veranlasst, die vorgelegte Verordnung auf Gültigkeit zu prüfen. Deswegen ist es uns wichtig, dass Sie uns die Verordnung noch vor Behandlungsbeginn einreichen, um die notwendigen Kontrollen und gegebenenfalls Korrekturen zu veranlassen.
  • Eine ungültige Verordnung kann meistens, je nach Fehler, nur vom Arzt geändert werden. Eine fehlerhafte Verordnung können wir nicht annehmen und Sie somit auch nicht behandeln. Sehen Sie uns es daher nach, wenn wir Sie mit einer ungültigen Verordnung nochmal zum Arzt schicken müssen.
  • Die Behandlung von Kassenverordnungen muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, wenn „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt innerhalb 14 Tage. Kassenverordnungen dürfen in bestimmten Fällen, wie z.B. Krankheit oder Urlaub auch länger als 14 Tagen unterbrochen werden, müssen aber spätestens innerhalb einer Frist von 3 Monaten abgeschlossen sein. Bei Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf oder besonderem Verordnungsbedarf verlängert sich diese Frist auf 6 Monate.
  • BG-Verordnungen müssen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, bei „Dringlichem Behandlungsbedarf“ innerhalb von 7 Tagen.
  • Denken Sie deswegen bitte an eine zeitnahe Terminvereinbarung.
  • Eine Verordnung ist nicht übertragbar.
  • Die Leistung muss entsprechend der Verordnung erbracht werden.
  • Für Privatverordnungen gibt es keine einheitlichen Regelungen, sollte Ihre Verordnung jedoch älter sein, macht es Sinn kurz bei Ihrer Versicherung anzurufen.

Behandlungsbeginn

  • Wir bitten Sie, ca. 10 Minuten vor dem vereinbarten, ersten Termin in unserer Praxis zu sein. Gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) bringen bitte beim ersten Besuch neben Ihrer gültigen Verordnung, ihre Krankenversichertenkarte und gegebenenfalls den Befreiungsausweis für Zuzahlungen mit.
  • Bei der Anmeldung erfragen wir alle nötigen Kontaktdaten, Telefonnummern und E-Mail-Adresse, da wir Terminänderungen auch per Mail versenden.
  • Bitte bringen Sie zum ersten Termin relevanten Dokumente und Befunde mit. Diese werden, wenn nötig, in unserer Praxissoftware hinterlegt und dienen der Dokumentation.
  • Aus hygienischen Gründen benötigen Sie für die Dauer Ihrer Behandlungen ein großes Handtuch, hierfür stellen wir Ihnen gerne einen Transportbeutel zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
  • Es ist ratsam in sportlicher oder bequemer Kleidung zu erscheinen.
  • Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis als Patient, werden wir Ihnen einen Anmeldebogen und die AGB´s aushändigen. Ihr Einverständnis mittels Unterschrift ist zwingender Bestandteil unseres Behandlungsvertrages. Eine Kopie für Ihre Unterlagen ist jederzeit möglich.
  • Die Behandlungszeiten sind durch die gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. So sind z.B. für KG, MT und KMT nur 15 Min vorgesehen. In dieser Zeit sind laut Krankenkasse das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, die Vorbereitung für Elektrotherapie oder die Vorbereitung der Wärmetherapie, sowie der abschließende Therapiebericht in der letzten Behandlung, sofern der Arzt diesen Bericht anfordert, zu erfüllen. Diese Zeitvorgabe überschreiten wir in unserer Praxis deutlich mit einer Therapiezeit für Sie von 25 Min.

Terminabsagen

  • Das Wichtigste zuerst. Wir nehmen uns gerne Zeit für unsere Patienten und behandeln Sie 10 Minuten länger als es die gesetzliche Krankenversicherung vorgibt (Mindestbehandlungszeit der GKV für Krankengymnastik 15 Minuten). Unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis, das heißt wir vereinbaren mit Ihnen feste, individuelle Behandlungstermine. Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine haben wir keine Gelegenheit, die bereits reserviert Zeit erneut an andere Patienten zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß. Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin stattfinden. Bei versäumten oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen (aus welchem Grund auch immer), die nicht wieder belegt werden können, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) bei uns pauschal mit 25€ in Rechnung gestellt.
  • Falls wir den Termin kurzfristig doch noch an einen anderen Patienten vergeben können, entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Ein nicht wahrgenommener Termin wird selbstverständlich innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse nach unseren Möglichkeiten für Sie nachgeplant.

Eigenbeteiligung für gesetzlich Versicherte

  • Gesetzlich versicherte Patienten müssen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben pro für ihn ausgestellte Verordnung, 10% der Gesamtkosten sowie 10,00€ Verordnungsgebühr als Eigenbeteiligung zahlen.
  • Bitte begleichen Sie die Zuzahlung spätestens bei Ihrer zweiten Behandlung in bar oder per EC.
  • Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Befreiungskarte mit.

Informationen für Privat- und beihilfeberechtigte Patienten

Beihilfefähige Höchstsätze

  • Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Höchstpreisen, die Physiotherapeuten für die Behandlung berechnen dürfen. Vielmehr handelt es sich bei den Höchstsätzen um die Erstattung, die Sie maximal von der Beihilfestelle erwarten dürfen. Denn: Die Beihilfe ist lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus (diese zahlen 10,- Euro pro Verordnung plus 10% des Behandlungshonorars) ohne konkrete Preise für Physiotherapie festzuschreiben.
  • Letztendlich liegt die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten weiterhin im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an oben genannten gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze Bund zzgl. 10% zzgl. 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Um dennoch Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir stets, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise ihrer Praxis erkundigen und diese mit den Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung welche Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (je nach gewähltem Tarif) abrechnen können.

Honorarvereinbarung

  • Vor Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das zu zahlende Honorar mittels Honorarvereinbarung.
  • Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Eine allgemeinverbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
  • Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen z. Zt. 1,1. Unser Honorar richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten, auf die sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt haben.
  • Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Leistungsquittierung und Ihrer Rechnung ein.

Beschwerden

  • Sollten Sie einmal unzufrieden mit Ihrer Behandlung oder unserer Praxisorganisation sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns persönlich ansprechen. Gemeinsam werden wir versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden!